Die Angestellte einer Schule wurde auf dem Weg nach Hause von ihrem Ex-Freund vergewaltigt. Sie versuchte bis zum Bundessozialgericht (BSG) Gelder von ihrer Wegeunfallversicherung zu erstreiten. Der Anwalt der Angestellten aus Ottersbach bei Kaiserslautern argumentierte, außer als auf dem Weg von oder zur Arbeit hätte die Tat nicht passieren können, weil sie ansonsten nie alleine unterwegs war. Das Bundessozialgericht wies ihre Ansprüche am Dienstag mit dem Aktenzeichen S 8 U 101/10 zurück. Verbrechen, die auf eine private Beziehung zurückzuführen sind, fallen nicht in den Schutzbereich der Unfallversicherung. Das gilt auch, sofern der Unfall auf dem Arbeitsweg geschieht und das Opfer somit laut Sozialgesetzbuch versichert wäre . Die Tat begründet sich aber aus dem persönlichen Bereich des Opfers, weswegen diese speziellen Gefahren nach Ansicht der Richter nicht versichert waren. Die Revision wurde somit zurückgewiesen.
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Reporter: Ghandy, Gestern 21:30
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Ist man denn versichert, wenn man auf dem Heimweg beraubt wird oder von einem Blitzschlag getroffen wird? Man kann eine Versicherung für Opfer von Kriminaltaten einrichten wir etwa den "weißen Ring". https://www.weisser-ring.de/internet/landesverbaende/nrwrheinland/essen/kontakt/index.html Hier z ...
Tja, ein Wegeunfall ist halt ein Unfall, der auf dem Weg zur/von der Arbeit passiert. Wenn du deinem Privatvergnügen nachgehst, kann das ja nicht mehr durch die Allgemeinheit gedeckt werden. Obwohl in der Regel auch ohne Wegeunfall bei einem Unfall zumindest die Krankenkasse deine Behandlung zahlt. ...
Eine Straftat ist aber nunmal kein Unfall. ...
gulli.com am 20. Juni 2013