Die Angestellte einer Schule wurde auf dem Weg nach Hause von ihrem Ex-Freund vergewaltigt. Sie versuchte bis zum Bundessozialgericht (BSG) Gelder von ihrer Wegeunfallversicherung zu erstreiten. Der Anwalt der Angestellten aus Ottersbach bei Kaiserslautern argumentierte, außer als auf dem Weg von oder zur Arbeit hätte die Tat nicht passieren können, weil sie ansonsten nie alleine unterwegs war. Das Bundessozialgericht wies ihre Ansprüche am Dienstag mit dem Aktenzeichen S 8 U 101/10 zurück. Verbrechen, die auf eine private Beziehung zurückzuführen sind, fallen nicht in den Schutzbereich der Unfallversicherung. Das gilt auch, sofern der Unfall auf dem Arbeitsweg geschieht und das Opfer somit laut Sozialgesetzbuch versichert wäre . Die Tat begründet sich aber aus dem persönlichen Bereich des Opfers, weswegen diese speziellen Gefahren nach Ansicht der Richter nicht versichert waren. Die Revision wurde somit zurückgewiesen.
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Reporter: Ghandy, Gestern 21:30
Freigegeben von: Ghandy
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Wenn Dich jemand betrunken auf dem Weg zur Arbeit anfährt, ist das auch eine Straftat. Wirst Du überfallen ist es auch eine Straftat. Trotzdem sind es Wegeunfälle. Und wenn ich auf dem Weg zur Arbeit von einer Ex-Freundin meines Mannes angefahren werde - sozusagen zufällig - ist das dann auch kei ...
Und ich dachte eben das es, sobald es absicht ist, nicht mehr von der Versicherung getragen wird sondern vom Verursacher. Wäre ja zu komisch. Werde ich aggro, setze mich in mein Auto und fahr 10 Kinder über den Haufen. Das kann ich ja wohl nicht der Versicherung anlasten. Anders herum - die Geschädi ...
Eine Vorsatztat kann kein Unfall sein. Auch bei Fahrlässigkeit haftet der Verursacher. Was auch immer passiert; ein Verursacher haftet immer an erster Stelle. ...
gulli.com am 20. Juni 2013