Selbst wenn sich der Unfallgegner verkehrswidrig verhalten hat, trägt ein Fahrradfahrer die Mitschuld, sofern ein vorhandener Fahrradhelm die Verletzungen verhindert oder reduziert hätte. Ein entsprechendes Urteil gab das schleswig-holsteinische OLG am Montag bekannt. Eine Frau stürzte mit ihrem Fahrrad, als sie ohne Helm an einem parkenden Auto vorbeifahren wollte. Als die Autofahrerin die Tür öffnete, konnte die Radlerin nicht mehr ausweichen und stürzte. Aufgrund der erlittenen Schädel-Hirn-Verletzung wollte sie vor Gericht Schadensersatz und Schmerzensgeld erstreiten. Der Anteil der eigenen Schuld wurde für die Fahradfahrerin vom OLG Schleswig-Holstein auf 20 Prozent festgelegt. Es könne grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch auch ohne Helmpflicht zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm trägt. Das Gericht stellte zudem fest, die Anschaffung sei wirtschaftlich zumutbar und würde effektiv vor Verletzungen schützen.
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Reporter: Ghandy, Heute 13:24
Freigegeben von: Ghandy
Bild-Quelle: lars-sobiraj.de
Ich erwarte vom Gesetzgeber auch, dass dieses Urteil in ein Gesetz gegossen wird und andere Dinge direkt mit aufgenommen werden, wie eben beispielsweise das Fahren ohne Licht Wo lebst denn Du? Die anderen Dinge gibt es doch: http://s.gullipics.com/image/p/5/p/hq2x3b-kr4oof-tm40/bgkf.png ...
Rote Ampel? Gilt für mich nicht Dass da noch ein Radweg dazwischen ist, wollen die meisten davon gar nicht wissen. gleicht sich doch super aus. ...
Euch Meckerfritzen ist schon klar, dass es hier nicht um die eigentlich Schuldfrage sondern die Schadensersatzklage ging? Und NATÜRLICH hat der Fahrradfahrer ohne Helm da Mitschuld. Da gibts eigentlich nicht viel zu diskutieren.. ...
gulli.com am 19. Juni 2013