Selbst wenn sich der Unfallgegner verkehrswidrig verhalten hat, trägt ein Fahrradfahrer die Mitschuld, sofern ein vorhandener Fahrradhelm die Verletzungen verhindert oder reduziert hätte. Ein entsprechendes Urteil gab das schleswig-holsteinische OLG am Montag bekannt. Eine Frau stürzte mit ihrem Fahrrad, als sie ohne Helm an einem parkenden Auto vorbeifahren wollte. Als die Autofahrerin die Tür öffnete, konnte die Radlerin nicht mehr ausweichen und stürzte. Aufgrund der erlittenen Schädel-Hirn-Verletzung wollte sie vor Gericht Schadensersatz und Schmerzensgeld erstreiten. Der Anteil der eigenen Schuld wurde für die Fahradfahrerin vom OLG Schleswig-Holstein auf 20 Prozent festgelegt. Es könne grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch auch ohne Helmpflicht zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm trägt. Das Gericht stellte zudem fest, die Anschaffung sei wirtschaftlich zumutbar und würde effektiv vor Verletzungen schützen.
Kommentiere diesen Artikel
Jetzt eigenen Artikel erstellen
Originalartikel: www.lto.de
Reporter: Ghandy, Gestern 13:24
Freigegeben von: Ghandy
Bild-Quelle: lars-sobiraj.de
Hast du ne Ahnung wie viele Fahrradfahrer auf die Fresse fliegen, einen Hirnschaden davon tragen, und das ganze ohne jegliche Fremdeinwirkung? Nein. Zwei? Oder sieben? ...
das wird unserem Helm-Allergiker 3DGamer jetzt aber gar nicht gefallen. Aber da er ja eh nie einen Unfall haben wird, da er ja die letzen 30 Jahre keinen hatte, kann ihm das ja auch egal sein. Netter Zufall: http://board.gulli.com/thread/1732027-frage-abmahnung-s-und-s-/?p=14805239#post14805239 Ich ...
Tja Leute - Autofahrer zahlen jedes Jahr 40MRD Euro ein, und davon werden noch nichtmal alle Strassen saniert/gebaut, sondern das Meißte fließt noch in andere Bereiche ein. Was haben die Radfahrer denn bezahlt. Lass mal sehen - ach nichts? Na dann kriegen die auch nichts. So einfach. Es besteht n ...
gulli.com am 20. Juni 2013