Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, schlägt Alarm. Um Leistungsmissbrauch zu verhindern, wollen anscheinend mehrere Jobcenter und andere Behörden Hartz-IV-Bezieher im Internet überprüfen. Behörden-Mitarbeiter dürften Facebook & Co. nicht zur "gezielten Recherche" nutzen, so Schaar. Nur "in absoluten Ausnahmefällen", z. B. bei einem ganz konkreten Betrugsverdacht, dürften Jobcenter Daten der Betroffenen in sozialen Netzwerken erheben. Diese wären beispielsweise, dass ein Arbeitsloser bei Facebook den Kauf eines neuen Wagen postet oder sich krank meldet, dabei aber auf Partys wild herumtanzt.
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Originalartikel: www.focus.de
Reporter: TRON2, 24.05.13, 07:27
Freigegeben von: Jonny
Das Problem ist: Du darfst dann als Betroffener beweisen, dass nichts auf dich zugelassen ist. Der Betroffene braucht gar nichts zu beweisen. Wie soll er denn zB beweisen, dass er kein Auto gekauft hat? ...
Der Betroffene braucht gar nichts zu beweisen. Wie soll er denn zB beweisen, dass er kein Auto gekauft hat? Der Vergleich war vielleicht schlecht gewählt, aber wie ich oben schon geschrieben hab hatte er Glück dass er vor Gericht beweisen konnte dass der Sprachkurs abends war. Soviel zum Thema! ...
Alle die Informationen über Jemanden wollen, schauen zuerst bei Facebook nach: Privatpersonen, potentielle oder aktuelle Arbeitgeber, Finanzamt, Polizei, Staatsanwaltschaft und sowieso alle Arten von Ämtern Der AG würde dies tun... alles andere halte ich schlicht für paranoid. Ich selbst habe vi ...
gulli.com am 26. Mai 2013