Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, schlägt Alarm. Um Leistungsmissbrauch zu verhindern, wollen anscheinend mehrere Jobcenter und andere Behörden Hartz-IV-Bezieher im Internet überprüfen. Behörden-Mitarbeiter dürften Facebook & Co. nicht zur "gezielten Recherche" nutzen, so Schaar. Nur "in absoluten Ausnahmefällen", z. B. bei einem ganz konkreten Betrugsverdacht, dürften Jobcenter Daten der Betroffenen in sozialen Netzwerken erheben. Diese wären beispielsweise, dass ein Arbeitsloser bei Facebook den Kauf eines neuen Wagen postet oder sich krank meldet, dabei aber auf Partys wild herumtanzt.
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Originalartikel: www.focus.de
Reporter: TRON2, Gestern 07:27
Freigegeben von: Jonny
Das Problem ist: Du darfst dann als Betroffener beweisen, dass nichts auf dich zugelassen ist. Rennereien hast du wegen solchem Mist. ...
Wer sich bei Facebook anmeldet und Infos über sich preisgiebt, dem muß klar sein, daß er sich damit zum totalen gläsernen Bürger macht ! Alle die Informationen über Jemanden wollen, schauen zuerst bei Facebook nach: Privatpersonen, potentielle oder aktuelle Arbeitgeber, Finanzamt, Polizei, Staa ...
Das setzt voraus, dass es auch derjenige war, der das Profil erstellt hat und nicht etwa jemand anderes, der denjenigen denunzieren will. Ja, sowas gibts auch. ...
gulli.com am 25. Mai 2013