Das Bundeskabinett hat sich am Mittwoch auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der die Auskunft über Bestandsdaten wie Name oder Anschrift von Inhabern eines Telekommunikationsanschlusses auf eine neue Rechtsgrundlage stellen will. Erstmals sollen davon ausdrücklich auch dynamische IP-Adressen erfasst sein. Es wird klargestellt, dass Provider die Netzkennungen den Inhabern von Internetzugängen automatisiert zuordnen dürfen – was einen Eingriff ins Fernmeldegeheimnis bedeutet – und die entsprechenden Informationen im sogenannten manuellen Auskunftsverfahren an Sicherheitsbehörden herausgeben müssen.
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Originalartikel: www.heise.de
Reporter: pallmall2xlc, 25.10.12, 13:40
Freigegeben von: Annika_Kremer
bin mit der technik jetzt nicht im detail vertraut, aber wie sollen dynamische IP-adressen anders als automatisiert vergeben werden? hat jeder 'ne fest adresse ist das ja - zwangsläufig - ne statische adresse. oder sollen die telekomanbieter jetzt 12.000 neue mitarbeiterInnen anstellen die den ganze ...
Soweit ich den IP-Teil überblicke, ist das die Vorratsdatenspeicherung mit EInschränkung, dafür auch ohne Richtervorbehalt. Find ich aber nichtmal das schlimmste (obwohl ich die VDS definitiv ablehne): PIN-codes und Passwörter soll mein Provider rausgeben müssen!, und das an jeden x-beliebigen Beam ...
Bitte Newspresso löschen. ^^ this ...
gulli.com am 25. Mai 2013