Der Oberste Kassationsgerichtshof im italienischen Rom gab einem einem früheren Manager Recht, der über einen Zeitraum von zwölf Jahren an seinem Arbeitsplatz täglich bis zu sechs Stunden mit seinem Handy telefoniert hat und davon offenbar krank wurde. Bei ihm wurde ein gutartiger Hirntumor diagnostiziert, durch den sein Gesicht mittlerweile teilweise gelähmt ist. Die Richter entschieden nun, dass dieser Tumor durch die Handystrahlung entstanden sei, wodurch dem Geschädigten nun Invalidenrente zustehe.
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Reporter: Lokalrunde, 19.10.12, 23:39
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... ich erinner mich an nen Fall aus meiner alten Heimat, in der Anwohner über Kopfschmerzen u.ä. klagten nachdem da ein Mast aufgestellt wurde. Kommentar der Telekom: "Tatsächlich? Das tut uns Leid. Wie muss das erst werden wenn wir den Mast anschalten?" Laber... http://german-bash.org/101161 ...
Was den Arbeitsschutz angeht: So wie ich das gelernt habe ist jeder selbst zuständig für Arbeitsschutz. Wenn man beim Bedienen einer lauten Maschine keinen Gehörschutz trägt ist man selber schuld. Der Arbeitgeber muss nur dafür sorgen, dass man den Gehörschutz zur Verfügung gestellt bekommt. Ob man ...
@ XaKoS: Zitat aus Wikepedia: Jeder Arbeitgeber ab einem Mitarbeiter ist verpflichtet, sich um den Arbeitsschutz zu kümmern. Das nur Grundsätzlich. Der Umfang, auch für die einzelnen Berufsgruppen, ist zu groß um hier näher darauf einzugehen. Ist auch nicht das Thema. Im Netz findet sich aber ausr ...
gulli.com am 19. Mai 2013