Wie der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil entschieden hat, haften Kunden mitunter für entstandene Schäden, wenn sie Opfer einer Phishing-Attacke wurden und ihre Daten auf einer gefälschten Website eingegeben haben. Die Bank muss für den Schaden nicht aufkommen. Im konkreten Fall besuchte der Kunde die vermeintliche Webseite seiner Bank, nachdem er per Phishing-Mail dazu aufgefordert wurde. Dort gab er nach Aufforderung zehn Transaktionsnummern hintereinander ein. Die Betrüger überwiesen daraufhin insgesamt 5.000 Euro ins Ausland. Nach Auffassung des Gerichts hatte der Kunde die Nummern trotz entsprechender Warnhinweise seiner Bank eingegeben.
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Reporter: Lokalrunde, 12.10.12, 17:12
Freigegeben von: Lokalrunde
Bild-Quelle: farm5.staticflickr.com
besuchte der Kunde die vermeintliche Webseite seiner Bank, nachdem er per Phishing-Mail dazu aufgefordert wurde. Dort gab er nach Aufforderung zehn Transaktionsnummern hintereinander ein. :m) ...
Selber schuld, Blödheit darf schonmal wehtun. ...
Solche Leute müssten als Strafe die verlorene Summe noch als Strafe obendrauf bezahlen ...
gulli.com am 19. Juni 2013