In einem am heutigen Freitag veröffentlichem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein Einsatz der Bundeswehr auch im Inland nicht grundsätzlich verboten sei. Auch der Einsatz militärischer Mittel sei zur Gefahrenabwehr zulässig. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich bei der Gefahr um eine „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“ handele. Allerdings seien auch in diesem Fall der Einsatz der Streitkräfte nur als letztes Mittel erlaubt. Einen Einsatz der Bundeswehr hat das BVerfG ausgeschlossen, wenn die Gefahren "aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen“. Das Plenum korrigierte mit der seit Gründung des BVerfG fünften Plenarentscheidung eine Entscheidung aus 2006. Damals hatte der erste Senat beschlossen ein Einsatz der Bundeswehr im Inland „mit spezifisch militärischen Waffen“ sei generell unzulässig.
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Reporter: chunic, 17.08.12, 11:16
Freigegeben von: Annika_Kremer
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Nöh, diese Amtshilfeersuchen gab es schon vorher. Deutsche Soldaten waren bei der WM mit dabei, sie haben Sandsäcke geschleppt, Castortransporte, Überwachung durch spezielle Kamera, die die Polizei nun mal nicht hat, ECR Tornados haben Gebiete abfotografiert um Vermisste zu suchen. Nö, gab es nicht ...
Deine Definition von dumm macht mir Angst... Deine Definition von Demokratie macht mir Angst ... ...
Das steht auf einem anderen Papier. Und wieder ist ein :m) fällig. Lies dir den Threadtitel noch mal durch. Vielleicht fällt dir ja auf, dass es genau um "dieses Papier" geht. ...
gulli.com am 19. Juni 2013