Ohne die Einwilligung des Patienten sind Beschneidungen Körperverletzungen. Medizinische Gründe dafür liegen in den meisten Fällen nicht vor. Der Eingriff könne aber juristisch nur abgesichert werden, sofern dieser für das Wohl des Kindes erforderlich ist. Nach Ansicht einiger Mediziner ist aber das Gegenteil der Fall: die Beschneidung schadet Körper wie Psyche. So wurde nun vorgeschlagen damit bis zum Erreichen der Pubertät oder des 18. Lebensjahres zu warten. In dem Fall könnten die Betroffenen selbst entscheiden, ob sie der Operation aus religiösen Gründen zustimmen wollen. Zumindest im Islam gilt eine Verschiebung der Operation als möglich. Derweil ringen Politiker wie Experten um eine Lösung. Manche verlangen nach einer grundsätzlichen Erlaubnis im Sorgerecht für derartige Eingriffe. Die Erlaubnis soll an bestimmte Bedingungen geknüpft werden. So soll die OP unterbleiben, sofern ein Junge sich dagegen sperrt. Es ist allerdings fraglich, wie man dies in der Praxis umsetzen will.
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Reporter: Ghandy, 27.07.12, 11:07
Freigegeben von: Ghandy
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Ja, war es zB in Deutschland bis ins Jahr 2000! 1986 gab es dazu sogar eine höchstrichterliche Entscheidung dazu, die die körperliche Züchtigung deutscher Kinder durch ihre Eltern noch einmal bestätigte. Mehr noch... Wenn ich mich nicht ganz schwer irre, ging es dabei nicht nur um die einfache körpe ...
Nur weil salim_aliya sagt, er würde sich ggf. an ein Verbot halten, ist das noch lange nicht repräsentativ. Die Wahrheit wird wohl eher so aussehen: Ahja... Daraus leitest du dann her, dass das bei mir genau so sein wird? Ich schrieb, dass prinzipiell bei jeder Erziehung eine Art Zwang auf die Kind ...
Ahja... Daraus leitest du dann her, dass das bei mir genau so sein wird? Nein, ich habe geschrieben, dass die deinerseitige Einhaltung eines evtl. kommenden Verbotes nicht repräsentativ für alle Moslems ist. Stellst du dich eigentlich absichtlich dumm, oder bist du es einfach nur?:mad: Das Proble ...
gulli.com am 19. Juni 2013