Nach einer endlos scheinenden jahrelangen Diskussion beschloss das Bundeskabinett zum 1. August ein Gesetz zum Schutz der Verbraucher vor Internetabzocke. Dieses Gesetz besagt, dass zum Zustandekommen eines rechtsgültigen Kaufvertrages im Internet noch einmal zusammenfassend alle Vertragsbestandteile dargelegt werden müssen, insbesondere alle Einzelheiten wie der endgültige Preis und alle Kosten der Lieferung. Außerdem müssen zukünftig alle Buttons die Kosten verursachen, eindeutig und unmißverständlich als solche erkennbar sein. Zuwiderhandlungen gegen die Neuregelung führen automatisch dazu, dass keine Kosten für den Verbraucher entstehen, bzw. entsprechende Mahnungen ins Leere laufen.
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Reporter: Adlerauge123, 26.07.12, 19:52
Freigegeben von: Ghandy
gulli.com am 24. Mai 2013