Das Leipziger Jobcenter hatte einen 44-jährigen Familienvater nach Hause geschickt, weil er zum Antritt eines Ein-Euro-Jobs keinen Lebenslauf mit sich führte. Man unterstellte ihm, er wollte die Maßnahme nicht antreten und reduzierte seine Bezüge für drei Monate um 30 Prozent. Dem Widerspruch vor dem Sozialgericht Leipzig wurde stattgegeben. Das Gericht wies die Behörde an, die bereits einbehaltenen Gelder unverzüglich an den Kläger auszuzahlen. Der Mann ging mit dem Urteil zum Jobcenter und verlangte die Auszahlung der Forderung. Als man ihm dies verweigerte, ersuchte der Betroffene Hilfe bei einem Rechtsanwalt. Der beauftragte Gerichtsvollzieher wurde sofort aktiv, weil der Gerichtsbeschluss nach vier Wochen nicht mehr vollstreckbar gewesen wäre. Nach einem Anruf des Gerichtsvollziehers wurde dem Kläger lediglich eine Teilsumme überwiesen. Daraufhin erschien der Gerichtsvollzieher im Jobcenter, um in den Räumlichkeiten der Behörde die Zwangspfändung durchzuführen.
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Originalartikel: www.gegen-hartz.de
Reporter: Ghandy, 24.07.12, 11:00
Freigegeben von: Ghandy
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So, es ist wirklich kein Einzelfall, dass sich das Jobcenter Leipzig weigert, Erwerbslosen den Betrag auszuzahlen, wenn ein Sozialgericht die Sanktion verwirft. Neuester Fall, bei dem ging es um über 200 Euro: S 23 AS 1897/12 ER Trotz Zahlungsaufforderung von Seiten des Erwerbslosen weigert sich da ...
Das ist Dasselbe wie bei Versicherungen, die nicht zahlen wollen. Sie lassen es auf ein Gerichtsverfahren ankommen, weil die Meisten die Lust verlieren, das durchzustehen. In der Gesamtbilanz gewinnen sie so. Oder sie verlangen jahrelang irgendwelche Bescheinigungen. ...
gulli.com am 25. Mai 2013