Das Landgericht München hat ein vielleicht richtungsweisendes Urteil gefällt. Es besagt, dass Anbieter kostenloser WLAN-Hotspots ihre Nutzer nicht identifizieren müssen. Damit ist Anonymität über öffentliche Internetzugänge möglich. Netzlobbyisten kämpfen dagegen, dass Betreiber für Straftaten der Nutzer haftbar gemacht werden. Anbieter von WLAN-Verbindungen ins Internet sind nach dem Urteil nicht dazu verpflichtet, die Nutzer zu identifizieren und ihre Daten zu erfassen. Eine solche Verpflichtung ergebe sich weder aus dem Telekommunikationsgesetz noch aus dem Urheberrechtsgesetz, befanden die Richter in einem nun veröffentlichten Urteil vom 12. Januar. Der vollständige Bericht ist u.a. bei n-tv.de nachzulesen.
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Originalartikel: www.n-tv.de
Reporter: Teasy, 16.07.12, 16:42
Freigegeben von: Ghandy
Sehr gut. Jetzt warte ich nur auf Marionetten, wie Uhl, die sich was einfallen lassen... :rolleyes: Och, da kommt wieder die gute alte Blaupause die da lautet, "Kann jemand bitte an die Kiiiiinder denken?". ...
die störerhaftung ist aber davon nicht betroffen, heisst soviel wie der surfende ist fein raus, der wlan betreiber kann aber haftbar gemacht werden....außer er weiss genau wer wann wie drauf zugegriffen hat und kann die behörden dann weiterverweisen...daumen hoch.. ...
Schönes Urteil... Ich kann mich noch schwach an ein Projekt in unserer Gegend erinnern, wo gemeinschaftlich das gesamte Umland mit kostenlosen Hotspots versorgt werden sollte. Und das zu Zeiten, wo WLAN ohne Kabel noch zur Ausnahme gehörte. Ja Mann, ist ein Scheiß-Gag. :p Ich weiß gar nicht was dara ...
gulli.com am 19. Mai 2013