Nach Ansicht des Bundessozialgerichts in Kassel sind die Regelsätze verfassungsgemäß. Eine Klägerin versuchte vorzubringen, dass die Höhe der Bezüge nur aufgrund von Schätzungen berechnet wurden und keinen aktuellen Daten entsprechen. So wurde unter anderem die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent nicht mitgerechnet. Das Gericht kam allerdings zu dem Urteil, dass die Höhe der Hartz-IV-Sätze in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts ermittelt wurden. Das Bundessozialgericht wird sich schon bald wieder mit dem Thema beschäftigen. Das Sozialgericht Berlin urteilte, die Sätze seien noch immer zu niedrig und intransparent. Die Linke hat ihre Kritik an Hartz-IV erneuert. Damit würde man die Empfänger "zu einem Leben in Armut verdammen", erklärte die neue Parteivorsitzende Katja Kipping.
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Reporter: Ghandy, 13.07.12, 09:47
Freigegeben von: Ghandy
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Das hast du echt gut geschrieben, Godwine, das muss man mal anmerken! Top! :T ...
Dann hab ich wahrscheinlich ein schlechtes Umfeld... Weil ich da mehr als 1 % sehe..... Sind das alles Alg II Empfänger? Und die bescheißen alle? Und was ist mit Gegenden, wo vielleicht nur 0,1 % der Leute mit Alg II bescheißen? ...
Weiß ich nicht un interessiert mich auch nicht wirklich.... ...
gulli.com am 19. Juni 2013