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Schweden: Richter sieht keine Vergewaltigung von Transsexuellem

Weil das Opfer transsexuell war und die Tat angeblich nicht hätte "vollendet" werden können, hat Richter Dan Sjöstedt vom scbwedischen Amtsgericht Örebro einen Angeklagten vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Wie die Zeitung "Nerikes Allehanda" berichtet, wurde der Angeklagte lediglich wegen Körperverletzung am Opfer zu einer Haftstrafe von vier Monaten verurteilt. Dieser müsse so Queer.de "15.000 Kronen (1.750 Euro) zahlen.". Queer.de merkt desweiteren an: "Der Täter habe nie die Möglichkeit gehabt, die Tat zu vollenden, weil das Opfer biologisch ein Mann war. Zwar habe er versucht, die Transsexuelle zu vergewaltigen; er habe jedoch das Ziel gehabt, die Tat an einer biologischen Frau zu vollenden und nicht an einem biologischen Mann, so Sjöstedt. "Man könnte zum Beispiel auch keine Leiche ermorden", erklärte der Richter weiter. Er gab aber zu, dass dieser Fall auch anders gesehen werden könne. Immerhin bezeichnete während des Verfahrens selbst der Täter sein Opfer als Frau."

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Originalartikel:
Reporter: skipper06, 06.07.12, 18:35
Freigegeben von: Annika_Kremer

17 Reaktionen zu dieser Newspresso
  • Mike48, 10.07.12, 19:09

    Irgendwie ein seltsames Urteil. Ob es sich um eine Frau handelt oder eine Klemmschwester ist doch eigentlich schnurzpiepegal. Vergewaltigung bleibt Vergewaltigung. Oder meint der Richter, weil unter dem Fummel ein Kerl steckt, kann er sich dagegen wehren und dem Vergewaltiger die Kauleiste auf hal ...

  • Atraxia, 11.07.12, 22:17

    Hm, das sehe sogar ich als Männerdiskriminierung :eek: Mal im ernst, grad in dem Land, wo Herrn Assange solch Käse vorgeworfen wird, nur weil er (angeblich) kein Kondom genutzt hat? Gerade da? Wo jedes Piepselchen irgendeine sexuelle Straftat darstellt? Mir scheint, ohne Witz, dass der Richter einf ...

  • KaPiTN, 11.07.12, 23:48

    Ich denke nicht, daß der Richter feindlich eingestellt ist. Vielleicht geht es ihm auch um eine grundsätzliche Klärung einer juristischen Frage durch eine andere Instanz. Denn, wenn ich das richtig verstehe, sieht er seine Urteilsbegründung selber als ungewöhnlich an und erwartet Revisionsanträge. ...

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gulli.com am 26. Mai 2013

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