Im September 2011 kündigte unsere Regierung an, den Datenschutz der Bürger zu stärken. Die Weitergabe von Daten aus den Melderegistern an Adresshändler und Werbetreibende sollte nur noch nach einer Einwilligung der Betroffenen möglich sein, einem sogenannten Opt-in. Im damals vorgelegten Entwurf hiess es, die Daten dürften nicht für Werbung oder Adresshandel verwendet werden, "es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt". Im nun verabschiedeten Gesetz steht: "Die betroffene Person hat das Recht, der Übermittlung ihrer Daten ... zu widersprechen; sie ist auf dieses Recht bei der Anmeldung ... sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen." Aus dem Opt-in, wird ein Opt-out. Diese Option wird zusätzlich im Gesetz weiter entwertet, denn dort heißt es, der Widerspruch gelte nicht "wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden".
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Reporter: fuchzga, 02.07.12, 21:32
Freigegeben von: Ghandy
Tja, da kann man sehen was für eine Einstellung die Regierung zum Datenschutz hat. Daten im großen Stil and die Interessenten verscherbeln. Wohl nicht der letzte Schritt um es den Kommunen zu ermöglichen weiterhin die Mieten für Kanalisationen, Ampelnetze und sonstige zu zahlen die man ja mit Weit ...
Bei der Abstimmung im Bundestag waren scheinbar nur 31 Parlamentarier anwesend. Wer nachzählen will: http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?isLinkCallPlenar=1&action=search&contentArea=details&ids=1771400&instance=m187&destination=search&mask=search ...
Die anderen waren wohl vor der Glotze Deutschland-Italien gucken. Schön zu sehen, wie ernst die Parlamentarier die Gesetzgebung nehmen. ...
gulli.com am 25. Mai 2013