



Das Berliner Verwaltungsgericht hat am 26.04. entschieden, dass die "Freiheit statt Angst"-Demos 2009 und 2010 nicht hätten von der Polizei gefilmt werden dürfen. Geklagt hatte ein Mitglied des AK Vorratsdatenspeicherung. Das Versammlungsrecht gestattet das Filmen von Demonstrantionen nur, wenn es "tatsächliche Anhaltspunkte" für "erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit" gibt. Dies war offensichtlich nicht der Fall. Grund dafür ist, dass Demonstranten durch die Kameras abgeschreckt oder zu "ungewollten Verhaltensweisen gezwungen“ werden. 2010 wurde bereits der Vorschlag gemacht das Versammlungsrecht dahin gehend zu ändern, dass das Filmen von Demos generell erlaubt sei. Diese Pläne seien noch aktuell. SPD-Innenexperte Tom Schreiber sieht allerdings „nicht so viele Argumente, warum friedliche Demos gefilmt werden sollten“.
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Reporter: chunic, 21.06.12, 19:31
Freigegeben von: Ghandy
Bild-Quelle: upload.wikimedia.org
Wenn dann sollten eher die Polizeibeamten auf einigen Demo's gefilmt werden, was die teilweise abziehen, ist unter aller Kanone... Gilt doch auch für manche "Demonstranten". Also müsste man, nach deiner Argumentation, doch auch alle Demonstranten filmen. ...
Eine Frechheit, überhaupt daran zu denken friedliche Demo's zu filmen. Es gibt schlimmeres :rolleyes: ...
Ja und? Wen interessiert das jetzt im Nachhinein? Bei der nächsten Demo wird dann halt wieder gefilmt und das Ganze später für unzulässig erklärt. Und nu? :unknown: ...
gulli.com am 22. Mai 2013