Die Kurverwaltung der Nordseeinsel Norderney besitzt einen Badekarren mit dem Namen "Facebox", in dem Urlauber Grüße aufnehmen können. Diese werden dann auf einen eigens dafür eingerichteten Youtube-Kanal geladen und auch über die Facebook-Seite der Insel verbreitet. Das soziale Netzwerk Facebook versucht nun jedoch, dagegen vorzugehen. Nicht nur der Name "Facebox", sondern auch das Logo zeigen eine starke Ähnlichkeit mit Facebook, weshalb das kalifornische Unternehmen der Kurverwaltung die Verwendung des Namens untersagt hat. Die Marke "Facebox" wurde bereits im Frühjahr 2011 geschützt; auch dies ist Facebook ein Dorn im Auge, weshalb vom Patentamt eine Rücknahme des Eintrags gefordert wird, da hier eine Verwechslungsgefahr vorliege. Kurdirektor Wilhelm Loth will zunächst die Entscheidung des Patentamts abwarten. Einen Vergleich mit Facebook soll es jedoch nicht geben, im Zweifel werde man den Namen des Badekarrens ändern.
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Reporter: Lokalrunde, 19.04.12, 14:14
Freigegeben von: Lokalrunde
ist klar. sie kommen damit nicht durch? Deine Begründung: "bei dem was sie sich gegenüber der deutschen Justiz geleistet haben" du meinst also, deutsche Richter würden in dem Fall dann nicht nach geltendem Recht entscheiden, sondern sagen: "aha facebook, was ihr euch geleistet habt, Klage abgewiese ...
Verwechslungsgefahr: Facebook: http://s.gullipics.com/image/6/y/n/hq2x3b-j59cpe-mh38/img.jpeg Facebox: http://s.gullipics.com/image/w/h/v/hq2x3b-j59cv9-oi1j/img.jpeg Seems legit ...
ist klar. sie kommen damit nicht durch? Deine Begründung: "bei dem was sie sich gegenüber der deutschen Justiz geleistet haben" du meinst also, deutsche Richter würden in dem Fall dann nicht nach geltendem Recht entscheiden, sondern sagen: "aha facebook, was ihr euch geleistet habt, Klage abgewiese ...
gulli.com am 23. Mai 2013