Der 29 Jahre alte Chef-Programmierer der im Sommer 2011 geschlossenen Streaming-Plattform Kino.to wurde am heutigen Mittwoch wegen massenhafter Urheberrechtsverletzung vom Landgericht Leipzig zu einer Haftstrafe von drei Jahren und 10 Monaten verurteilt. Am 30. März gab der Programmierer aus Hamburg zu, von Anfang an die Infrastruktur hinter der Website programmiert zu haben. Die verhängte Haftstrafe liegt unter der von der Generalstaatsanwaltschaft geforderten Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten. Als Reaktion auf das Urteil legte das Hacktivisten-Kollektiv Anonymous die Website des deutschen Justizministeriums, www.mbj.de, lahm. Gegenwärtig (17:07 Uhr) ist die Website noch nicht erreichbar. Welche Technik für den Angriff eingesetzt wird und wer der genaue Urheber ist, ist derzeit noch nicht bekannt.
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Originalartikel: futurezone.at
Reporter: HerrMaulwurf, 11.04.12, 17:09
Freigegeben von: Lokalrunde
Bild-Quelle: zeyuu.net
Youtube, iTunes, Amazon, Soundcloud, usw. sind dir ein Begriff? Dort kannst du Musik entdecken, bist du umfällst. Und das alles kostenlos. Danke, Cpt. Obvious. Aber es ist ebenso illegal, die Dateien dort hochzuladen. ...
Damit hast du Recht. Aber mindestens genauso groß ist das Problem, dass viele Leute im Internet die Anderen missverstehen und es in Folge dazu zu falsch interpretierten Intentionen kommt und das ist besonders bei LordGonzo der Fall und bei dir auch ansatzweise erkennbar. Bitte wer hat sich hier miss ...
Nein, kann ich nicht bestätigen! Ein Verkehrsunfall ist z.B. auch eine Körperverletzung ggf. mit Todesfolge. Die SCHULD ist das ausschlaggebende Kriterium und die ist beim Raubkopierer wesentlich schlimmer. Folgerichtig ist es also, dass das eigene Interesse stets höherrangiger als die körperliche ...
gulli.com am 19. Juni 2013