Antworten rund um ACTA sind offenbar eine Gefahr der öffentlichen Sicherheit. Die Bundesregierung hat laut EU-Kommission an allen Verhandlungsrunden zum umstrittenen Handelsabkommen teilgenommen. Wer allerdings glaubt sich bei unseren gewählten Vertretern auch darüber informieren zu können, könnte mit Verwunderung feststellen, dass dem nicht so sein muss. Mathias Schindler hatte sich diesbezüglich Gedanken gemacht und mehrere Anfragen an die Bundesregierung gestellt. Daraufhin erhielt er ein Schreiben, dass im Bundesjustizministerium “umfangreiches Aktenmaterial zu sichten und zusammenzustellen sei”, “wofür Gebühren bis zu 500 € erhoben werden” könnten. Den Hinweis hat er aber offenbar nicht ganz verstanden und erneut gefragt. Die Antwort: Die Anfrage wird mit dem Verweis §3 Nr. 2 IFG (Gefährdung der öffentlichen Sicherheit) abgelehnt.
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Originalartikel: netzpolitik.org
Reporter: TRON2, 17.03.12, 23:39
Freigegeben von: Lokalrunde
Bild-Quelle: s.gullipics.com
Die Gefahr die du vermutest sehe ich nicht. Möchtest du das? ...
Die Frage ist wohl eher, ob du sie mir zeigen kannst. ...
Das ist korrekt. ...
gulli.com am 20. Juni 2013