Im Einklang mit den Bestimmungen des Auslieferungsvertrags zwischen der USA und Neuseeland muss der Antrag der USA für die Auslieferung von Megaupload-Gründer Kim Dotcom am Montag eingereicht werden, so dass diesem in den Vereinigten Staaten der Prozess gemacht werden kann. Dotcom bestreitet die ihm zur Last gelegten Vorwürfe und will versuchen, dagegen noch vor seiner Auslieferungsanhörung im August vorzugehen.
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Originalartikel: tvnz.co.nz
Reporter: Lokalrunde, 04.03.12, 23:47
Freigegeben von: Lokalrunde
Herzlich willkommen in der Realität Frau Dotcom. Irgendwie habe ich null Mitleid mit ihrem Geheule. ...
vielleicht kriegt er sogar seine Millionen zurück... :eek: http://www.ftd.de/it-medien/:verfahrensfehler-kim-schmitz-koennte-vermoegen-zurueckbekommen/70010507.html soll ich euch mal den Witz des Tages erzählen: Unrecht Gut gedeihet nicht. ...
@Adlerauge123: Darüber wurde hier schon berichtet. Und alles wegen einem Formfehler... ...
gulli.com am 19. Juni 2013