Flagge der Bundesrepublik Deutschland
Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag fällte am heutigen Freitag ein Urteil zugunsten Deutschlands im lang anhaltenden Streit zwischen der Bundesrepublik und Italien um Entschädigungszahlungen wegen Nazi-Verbrechen. Privatpersonen dürfen vor ausländischen Gerichten keine Klagen gegen einen anderen Staat erheben, urteilten die Richter. Diese sogenannte Staatenimmunität hätten italienische Gerichte im vorliegenden Fall missachtet, indem Deutschland zu Entschädigungszahlungen wegen in den Jahren 1943 bis 1945 begangener Nazi-Verbrechen verurteilt worden sei.
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Originalartikel: www.sueddeutsche.de
Reporter: Annika_Kremer, 03.02.12, 20:53
Freigegeben von: Annika_Kremer
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naja es ging ja im konkreten Fall um Kriegsverbrechen von Deutschland also hat es schon was damit zu tun. Massaker von von Mitglieder der deutschen Wehrmacht an italienischen Christen. Wo ist da die Antisemitismuskeule? Warum ist das ein hochinteressantes Thema? Ich finde das eigentlich recht eind ...
packt er die antisemitenkeule raus Es ist keine Schande historische Ereignisse initial falsch zu deuten. Eine Schande wäre es allerdings, nach Erkennen seines Irrtums, seine Geschichtskenntnisse nicht aufzufrischen. Massaker von Mitgliedern der deutschen Wehrmacht an italienischen Christen. Gefo ...
Wie sieht es mit der Haftung derer aus, die evident vorsätzlich die Täter vor ihrer verdienten Strafe bewahrt haben? Namentlich, Mitglieder der CDU, Mitglieder der Democrazia Cristiana und Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes. Aber solche Akten werden doch aus Versehen vernichtet, etwa wie die 250 ...
Lars Sobiraj am 10.05.2012, 17:25 Uhr
Der Anbieter "TIME for kids" bezeichnet sich selbst als "langjähriger Vorreiter im Kinder- und Jugendschutz in Deutschland". Die Software des Unternehmens blockiert derzeit an diversen Schulen von Nordrhein-Westfalen den Zugang zum Wahlprogramm der Piraten. Die Webseite wurde von der automatischen Filtersoftware als möglicher Marktplatz illegaler Drogen ausgemacht und gesperrt.
gulli.com am 16. Mai 2012