



Am 19. Februar 2011 stürmte ein vermummtes und bewaffnetes Spezialeinsatzkommando (SEK) des sächsischen Landeskriminalamtes das „Haus der Begegnung“ in Dresden. Dabei wurden zahlreiche Türen aufgesägt, eingetreten oder sonst gewaltsam geöffnet. Sodann wurden sämtliche Räumlichkeiten durchsucht, darunter auch die Parteibüros der LINKEN sowie eine Rechtsanwaltskanzlei. Bei der Stürmung wurde ein Sachschaden von über 5.600 Euro verursacht. Die Partei DIE LINKE beantragte daraufhin beim Amtsgericht Dresden die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Durchsuchung ihrer Büros. Das Amtsgericht Dresden hat nun in dieser Sache folgenden Beschluss erlassen (Aktenzeichen: 270 Gs 662/11): „Die Durchsuchung der Büroräumlichkeiten der Partei DIE LINKE, 1. OG, Großenhainer Str. 93, 01127 Dresden, am 19.02.2011 erfolgte zu Unrecht.“ In seiner Begründung weist das Amtsgericht Dresden ausdrücklich auf Folgendes hin: „Damit ist klargestellt, dass die Durchsuchungsanordnung der anordnenden Bereitschaftsrichterin vom 19.02.2011 nicht die Durchsuchung der Büroräume der Betroffenen mit umfasst, sodass die Durchsuchung vom 19.02.2011 rechtswidrig erfolgte.“ Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Dresden ist nun eindeutig klargestellt worden, dass das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamtes Sachsen geltendes Recht verletzt hat. Es wäre zu begrüßen, wenn die sächsischen Strafverfolgungsbehörden diesen Beschluss des Gerichts zum Anlass nehmen würden, dem Rechtsstaatsprinzip künftig die angemessene Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Es wird davon ausgegangen, dass auch in weiteren Fällen (z.B. bei der so genannte "Handygate-Affäre") die Rechtswidrigkeit des Handelns der sächsischen Strafverfolgungsbehörden hinsichtlich des 19.02.2011 festgestellt werden wird.“ Nach Angaben der Linken hatten etwa 120 vermummte Beamte das Gebäude gestürmt, nachdem die Haupteingangstür mit einer Kettensäge zerlegt wurde. 20 Anwesende - vor allem Mitarbeiter der Partei - kamen in polizeilichen Gewahrsam und durften erst am darauffolgenden Morgen die Polizeidirektion Dresden wieder verlassen. Mobiltelefone, Personalcomputer und Laptops wurden beschlagnahmt. Bei dem Einsatz entstand ein Sachschaden von mehr als 5600 Euro.
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Originalartikel: www.dnn-online.de
Reporter: Mr_Tux, 08.10.11, 12:49
Es wird Dich nicht überraschen, daß ich keinem einzigen Gedanken zustimme.Welch gut begründete Meinung :rolleyes: ...
Welch gut begründete Meinung :rolleyes:Eben- eine Meinung. Und noch nicht mal eine sondern mehrere zu den von Dir eingebrachten Punkten, die überwiegend OT sind - und überwiegend auch keine Begründung haben. Es ist auch nicht einzusehen, warum ich über das von Dir hingehaltene Stöckchen springe u ...
Ich wäre außerdem froh, wenn du den Extremismusbegriff aus der Diskussion herauslassen könntest. Der versucht irgendwie, linke und rechte Radikale gelichzusetzen und unterstellt ihnen pauschal Gewalttätigkeit und Hass auf die Demokratie - und das ist nicht nur massiv zu kurz gegriffen (es gibt inne ...
gulli.com am 19. Juni 2013